Meldeportale
Alle Photovoltaik-/ und oder Stromspeicheranlagen in Deutschland (auch Bestandsanlagen) müssen im neuen Marktstammdatenregister gemeldet werden. Dazu haben Photovoltaik-Bestandsanlagenbetreiber bis 31.12.2020 Zeit.
Speicheranlagenbetreiber müssen aber die Meldung bis Ende 2019 erledigen, somit ergibt sich natürlich sinnvollerweise eine gleichzeitige Meldung von Photovoltaik- und Speicheranlage.
Neue Photovoltaik-/Speicheranlagen müssen nun innerhalb von 4 Wochen nach offizieller Inbetriebnahme vom Anlagenbetreiber registriert werden.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0228 14-3333
Fax: 0228 14-3334
Internet: www.marktstammdatenregister.de